Die staatlichen Schulabschlüsse

Die staatlichen Schulabschlüsse finden gemäß der jeweiligen staatlichen Prüfungs­ordnung statt.

Über alle staatlichen Prüfungen wird zum gegebenen Zeitpunkt in den Elternabenden der jeweiligen Klassen informiert, die SchülerInnen werden in den Verfügungsstunden mit den Prüfungsordnungen bekannt gemacht und mit den SchülerInnen und gegebenenfalls mit den Eltern werden individuelle Beratungsgespräche geführt.

(a) Der Hauptschulabschluss kann am Ende der Klassenstufe 10, 11 oder 12 erwor­ben werden – z. B. von SchülerInnen, die die Waldorfschule vorzeitig verlassen möchten. In die Beurteilung gehen die Leistungen der beiden der Abschlussprüfung vorangegangenen Klassenstufen und die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einer mündlichen bzw. praktischen Prüfung im Fach Arbeitslehre ein.

(b) Der mittlere Bildungsabschluss kann erst am Ende der Klassenstufe 12 erworben werden. In die Beurteilung gehen die Leistungen der beiden der Abschlussprüfung vorangegangenen Klassenstufen und die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer mündlichen Pflichtprüfung in einem weiteren Fach ein. Letztere kann durch eine sogenannte „besondere Lern­leistung“ ersetzt werden, die durch die Zwölftklassarbeit und ein abschließendes Prüfungsgespräch über diese gegeben ist. Darüber hinaus können freiwillig in bis zu zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen erfolgen.

(c) Das Abitur

Frühestens am Ende der 13. Klasse können SchülerInnen unserer Schule, die erfolgreich an der staatlichen Prüfung zum Erwerb des mittleren Bildungs­abschlusses an Freien Waldorfschulen teilgenommen haben und die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, zur Abiturprüfung zugelassen werden und durch erfolgreiche Teilnahme an der zentralen Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife (das Abitur) erwerben.

Die Vorbereitung auf das Abitur beginnt bereits mit der 12. Klasse, so dass SchülerInnen, die diesen Abschluss anstreben, schon zu Beginn der 12. Klasse am Unterricht der Abiturvorbereitungsgruppe teilnehmen müssen.

Für die Aufnahme in die 13. Klasse müssen die folgenden von der Schule festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein:

In den abiturrelevanten Fächern (zur Zeit Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Musik) muss ein gesamter Notendurchschnitt von 2,5 und in den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch ebenfalls ein Durchschnitt von 2,5 auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses erzielt werden.

Die SchülerInnen müssen sich für eine der drei möglichen Fächerkombinationen, die die Schule derzeit anbieten kann, entscheiden:

Mögliche Kombinationen A, B, C der Prüfungsfächer für die Abiturprüfung an unserer Schule

Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer 7./8. Fach, keine Prüffungsfächer
E-Kurs E-Kurs G-Kurs G-Kurs G-Kurs G-Kurs G-Kurs G-Kurs
A De Ma NW : Bi GW : Ek FS : Fr FS : En Ge Mu
B De FS : En Ma GW : Ek FS : Fr NW : Bi Ge Mu
C De FS : En Ma GW : Ek FS : Fr Mu Ge Bi
Gewichtung X 11 Gewichtung X 4

FS = Fremdsprache, NW = Naturwissenschaft, GW= Gesellschaftswissenschaft

Unter bestimmten Bedingungen kann bei Nichtbestehen der allgemeinen Hoch­schul­reife der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

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