Abschlüsse

1. Der Waldorfschulabschluss

In der 12. Klasse sollen die Schüler ihre im Laufe der Waldorfschulzeit erworbenen Fähigkeiten in zweierlei Weise zur Darstellung bringen.

  • In der Jahresarbeit, die im Laufe der 11. Klasse begonnen und im ersten Halbjahr der 12. Klasse abgeschlossen wird, arbeiten die Schüler sowohl theoretisch als auch praktisch-künstlerisch an einem individuell gewählten Thema. Ihre Arbeitsergebnisse stellen sie in einem Referat der Schulgemeinschaft vor.
  • Im Klassenspiel werden die Schüler sowohl in ihren künstlerischen (Erarbeitung eines zu verkörpernden Charakters) als auch sozialen Fähigkeiten (Gemeinschaftliches Proben) gefordert.

2. Die staatlichen Schulabschlüsse

  • a) Der Hauptschulabschluss
    Er kann am Ende der 10., 11. oder 12. Klasse erworben werden. In den Fächern Deutsch und Mathematik werden zentrale schriftliche Prüfungen abgelegt. Eine mündliche Prüfung findet in einem praktisch-künstlerischen Fach (Arbeitslehre) statt.
  • b) Der Mittlere Bildungsabschluss
    Dieser kann erst am Ende der 12. Klasse erworben werden. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden zentrale schriftliche Prüfungen abgelegt. Eine mündliche Prüfung findet in einem weiteren Fach statt, wobei in der Regel die Jahresarbeit zugrunde gelegt wird. Die Noten der 11. und 12. Klasse gehen in die Endnote ein.
  • c) Das Abitur
    Die Abiturprüfung wird in der 13. Klasse abgelegt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Abiturklasse sind wie folgt festgelegt:

3. Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib in der Abiturvorbereitungsgruppe

  • a) Formale Voraussetzungen:
    Von staatlicher Seite werden an die Übernahme eines Schülers/einer Schülerin in die 13. Klasse unserer Schule zwei Bedingungen geknüpft:
    • Der Schüler/die Schülerin muss den Mittleren Bildungsab-schluss erfolgreich an einer Waldorfschule absolviert haben.
    • Er/Sie muss einen 12-jährigen Schulbesuch nachweisen können.
  • b) Persönliche Voraussetzungen:
    Das Oberstufenkollegium stellt an einen Schüler/eine Schülerin folgende Anforderungen, ohne die das erfolgreiche Arbeiten in
    der Klassengemeinschaft und eine fundierte Abiturvorbereitung
    nicht möglich sind, so dass die Übernahme in die 13. Klasse
    versagt werden muss:
    • Eigenverantwortliches und kontinuierliches Arbeiten sowie Durchhaltevermögen und Belastbarkeit sind unabdingbar.
    • Diese Qualitäten werden deutlich durch
    • engagierte Mitarbeit beim 12.-Klass-Spiel
    • intensive Auseinandersetzung mit dem Thema der 12.-Klassarbeit
    • gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben
    • interessierte und konzentrierte Mitarbeit im Unterricht.
    • Ein regelmäßiger Unterrichtsbesuch ist selbstverständlich. Fehlzeiten über 15%, die nicht durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden, führen zur Nichtaufnahme in die 13. Klasse bzw. zum Ausschluss aus der 13. Klasse.
    • Angemessene Begabungen und Fähigkeiten sind unerlässlich für das Erlangen der Allgemeinen Hochschulreife. In den abiturrelevanten Fächern (Deutsch, Englisch, Mathematik, Erdkunde, Biologie, Französisch, Musik und Geschichte) dient der Notendurchschnitt von 2,5 im Mittleren Bildungsabschluss als Orientierungswert. Die Entscheidung über die Aufnahme in die 13. Klasse fällt die Klassenkonferenz im Einvernehmen mit der Oberstufenkonferenz.